Vorsicht Falle: Neues Widerrufsrecht und alte Unterlassungserklärungen
Für Onlineshopbetreiber und eBay-Händler drohen Abmahnung. Besonders Händlern, Dienstleistern und Onlineshopbetreibern drohen Abmahnungen, die in der Vergangenheit mit einem 14-tägigen Widerrufsrecht belehrt hatten.
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